Wenn gehörlose Menschen in Kontakt kommen wollen mit Gottesdienst, Seelsorge, Kirche und Glauben, kommen sie normalerweise zu uns: zur Katholischen Gehörlosengemeinde. Aber manchmal ist es anders.
- Gehörlose Eltern melden ihre Kinder zu Erstkommunion und Firmung in der Pfarrei ihres Wohnortes an. Sie brauchen zur Kommunikation mit dem Seelsorger einen Gebärdensprachdolmetscher. Und umgekehrt.
- Gehörlose Großeltern und Paten möchten zu Taufe, Erstkommunion, Firmung, Hochzeit ihres Enkel-/Patenkindes gehen. Sie brauchen zur Kommunikation mit dem Seelsorger einen Gebärdensprachdolmetscher. Und umgekehrt.
- Ein gehörloses Paar/ein gehörloser Partner möchte in der Pfarrei des Wohnortes heiraten. Der hörende Seelsorger soll sie trauen. Sie brauchen zur Kommunikation mit dem Seelsorger einen Gebärdensprachdolmetscher. Und umgekehrt.
- Ein enges Familienmitglied ist gestorben. Gehörlose Ehepartner, Eltern, Großeltern, Geschwister wollen zur Beerdigung gehen. Sie brauchen zur Kommunikation mit dem Seelsorger einen Gebärdensprachdolmetscher. Und umgekehrt.
- In einer anderen Seelsorge-Situation brauchen Gehörlose und hörende Seelsorger einen Gebärdensprachdolmetscher.
In diesen Situationen übernimmt das Bistum Trier die Kosten für das Gebärdensprachdolmetschen zur Unterstützung der hörenden Seelsorger und der gehörlosen Gemeindemitglieder.
Die Einzelheiten stehen in den Richtlienen, die man herunterladen kann. Sie sind die Grundlage für die Kostenübernahme.
Den Antrag auf Kostenübernahme können die Antragsteller oder die Beauftragten (z. B. Gebärdensprachdolmetscher) oder die hörenden Seelsorger an die Fachstelle mailen oder faxen, danach schickt die Fachstelle die Genehmigung. Die Rechnung wird nach dem Einsatz auch an die Fachstelle geschickt.
Wann werden die Kosten normalerweise NICHT übernommen?
- bei Einsätzen außerhalb des Bistums Trier
- bei Einsätzen von Menschen, die nicht katholisch oder aus der katholischen Kirche ausgetreten sind
- bei Einsätzen von Menschen, die nicht im Bistum Trier wohnen.
Wenn die Kosten die Obergrenze von 4000 €/Einsatz übersteigen, fordert das Bistum Trier die Differenz vom Antragsteller zurück.
Ulrich Stinner, Abteilungsleiter, Bischöfliches Generalvikariat Trier, Diakonische Pastoral - Arbeitsfeld Inklusion
Daniel Beinhoff, Leitung Fachstelle für gebärdensprachliche Seelsorge und Beratung im Bistum Trier


